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Welche Verbote gelten für die Gastronomie und den Tourismus?

Stand: 02.11.2020
Bis mindestens zum 30.11.2020 bleiben untersagt:

  • Der Betrieb von Restaurants, Gaststätten, Imbissen, Kneipen, Cafés und anderen gastronomischen Einrichtungen; ausgenommen ist der Außer-Haus-Verkauf von Speisen. Der Verzehr ist jedoch in einem Umkreis von 50 Metern um die gastronomische Einrichtung untersagt
  • Übernachtungsangebote zu touristischen Zwecken; ausgenommen ist die Beherbergung von Geschäftsreisenden. Im Übrigen gelten die Regelungen der aktuell gültigen Coronaeinreiseverordnung.