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Geburtsbeurkundung

Die Beurkundung einer Geburt erfolgt bei dem Standesamt, wo das Kind geboren ist.
Das heißt, dass das Standesamt Gevelsberg nur bei einer Hausgeburt zuständig ist.

Bei einer Hausgeburt sind folgende Unterlagen zur Beurkundung mitzubringen:

  •        Geburtsanzeige der Hebamme
  •        Ausweise der Eltern
  •        Geburtsurkunden der Eltern
  •        wenn die Eltern verheiratet sind: Eheurkunde
  •        bei einer vorgeburtlichen Vaterschaftsanerkennung: Abschrift der Erklärung
  •        evtl. Erklärung über die gemeinsame Sorge, wenn vorher erklärt

Die Urkunden für Kindergeld, Erziehungsgeld, Krankenkasse und Taufe sind gebührenfrei. Die Urkunde für den privaten Gebrauch kostet 10,00 €.