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Grundstücksentwässerungsanlagen
Entsorgung der Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben.
Die Entsorgung der Grundstückentwässerungsanlagen erfolgt nach Bedarf, jedoch mindestens einmal im Jahr. Die Entsorgung darf nur durch ein durch die Stadt zugelassenes Unternehmen durchgeführt werden.
Eine Liste der zugelassenen Unternehmen ist unter o. a. Adresse erhältlich.