Diese Website verwendet Cookies, um Ihnen einen optimalen Service zu bieten.
Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.
Erteilung von Bescheinigungen über Erschließungsmaßnahmen (Anliegerbescheinigung)
Eine Gebühr von 25,00 wird erhoben.
In der Bescheinigung werden beitragsrechtliche Auskünfte über eine Erschließungsanlage (in der Regel eine Straße) gegeben.