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Hund - Landeshundegesetz
Im Rahmen des Landeshundegesetzes wird die Haltung und Züchtung von verschiedenen Hunderassen geregelt.
Für Hunde nach § 11 Abs. 1 des LHundG NRW ist eine Gebühr in Höhe von 25,00 € nach der Tarifstelle 18a.1.10 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW bei der Anmeldung zu entrichten.