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Hund - Landeshundegesetz

Im Rahmen des Landeshundegesetzes wird die Haltung und Züchtung von verschiedenen Hunderassen geregelt.

Für Hunde nach § 11 Abs. 1 des LHundG NRW ist eine Gebühr in Höhe von 25,00 € nach der Tarifstelle 18a.1.10 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW bei der Anmeldung zu entrichten.

Hunde von A - Z

Wenn ihr Hund zu einer meldepflichtigen Rasse nach dem Landeshundegesetz NRW gehört, dann können sie ihn hier anmelden:
Nutzen Sie dazu bitte das Formular aus dem Reiter Dokumente in der rechten Randspalte.


Maximal 5 MB erlaubt

Sie können in diesem Feld mehrere Dateien auswählen oder die gewünschten Dateien in das Feld ziehen.




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