Beschwerden über Lärmbelästigung
Allgemeine Informationen:
Sofern Sie sich durch ruhestörenden Lärm belästigt fühlen, stehen ihnen die Mitarbeiter/innen des Ordnungsamtes zur Entgegennahme Ihrer Beschwerde und zur Erteilung von Auskünften zur Verfügung.
Bitte nennen Sie bei ihrer Beschwerde insbesondere Tatzeit, sowie Ort und Art der Lärmbelästigung. Sie finden ein Muster unter Dokumente zum Download. Nur mit diesen Informationen kann geprüft werden, ob ein Verstoß gegen Lärmschutzvorschriften gegeben ist. Liegt ein Verstoß vor, können ordnungsbehördliche Maßnahmen eingeleitet werden.
Hinweis:
Entgegen der allgemein vorherrschenden Meinung ist die Mittagsruhe gesetzlich nicht geschützt. Eine solche Ruhezeit kann jedoch privatrechtlich (z. B. in Hausordnungen oder Mietverträgen) festgelegt sein. Das Einhalten dieser Vereinbarungen ist gegebenenfalls auf dem Zivilrechtsweg durchzusetzen.
Sie können uns die Angaben auch direkt über das Onlineformular übermitteln. Bei mehrfachen Störungen füllen Sie bitte das Lärmprotokoll aus und laden es über das Formular hoch. Sie finden das Muster in der rechten Randspalte unter dem Bereich Dokumente.