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Meldung eines Haftpflichtschadens
Anzeige eines Schadens
Falls Sie auf städtischen Straßen, Wegen, Plätzen oder in städtischen Gebäuden einen Schaden erleiden, für den die Stadt Gevelsberg haftpflichtig sein könnte, so sollten Sie sich umgehend an die Abteilung F 1.1. Organisation und Personal wenden.
Von dort wird eine Schadenanzeige aufgenommen und umgehend die Versicherung GVV Kommunalversicherung VVaG (GVV kommunal) informiert. Eine Überprüfung erfolgt von Seiten der Versicherung.
Gerne können Sie Ihren Schadensfall persönlich, schriftlich oder auch mit dem folgenden Onlineformular mitteilen.