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Kampfmittelbeseitigung

Kampfmittelfunde wie Munition, Handgranaten, Gewehre, Kartuschen, Bomben, etc. dürfen nicht bewegt werden und sind der örtlichen Ordnungsbehörde unverzüglich zu melden.

Notwendige Angaben:

  • Art des Kampfmittels
  • Fundort (präzise Beschreibung)
  • wurde das Kampfmittel bereits bewegt ?

Für die Beseitigung der Kampfmittel und die Anordnung von Sicherungsmaßnahmen wenden Sie sich bitte an Ihren Ansprechpartner.

Außerhalb der Öffnungszeiten ist die Polizei zu benachrichtigen.