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Kampfmittelbeseitigung
Kampfmittelfunde wie Munition, Handgranaten, Gewehre, Kartuschen, Bomben, etc. dürfen nicht bewegt werden und sind der örtlichen Ordnungsbehörde unverzüglich zu melden.
Notwendige Angaben:
- Art des Kampfmittels
- Fundort (präzise Beschreibung)
- wurde das Kampfmittel bereits bewegt ?
Für die Beseitigung der Kampfmittel und die Anordnung von Sicherungsmaßnahmen wenden Sie sich bitte an Ihren Ansprechpartner.
Außerhalb der Öffnungszeiten ist die Polizei zu benachrichtigen.
Sie können uns die Informationen hier auch online übermitteln: