Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Die Grundsicherung stellt den Lebensunterhalt älterer oder dauerhaft voll erwerbsgeminderter Menschen sicher. Die Besonderheit bei dieser Sozialleistung ist, dass Kinder bzw. Eltern nicht zum Unterhalt herangezogen werden. Verfügen Kinder bzw. Eltern jedoch über ein jährliches Gesamteinkommen von über 100.000 Euro, besteht kein Anspruch auf Grundsicherungsleistungen.
Anspruch auf Grundsicherung haben Personen, die
- ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben,
- die Regelaltersgrenze erreicht haben oder
- das 18. Lebensjahr vollendet haben und unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage aus medizinischen Gründen dauerhaft voll erwerbsgemindert sind (diese Prüfung erfolgt durch den Rentenversicherungsträger)
und
- die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen bzw.
- aus dem gemeinsamen Einkommen und Vermögen mit dem nicht getrennt lebenden Partner bzw. der nicht getrennt lebenden Partnerin bestreiten können.
Frau Balzer
Buchstabe A bis E
Rathausplatz 1
58285 Gevelsberg
02332 771 - 265
02332 771 - 230
Raum: 207
E-Mail
Frau Gernhardt-Kurenbach
Buchstaben F bis J + Unterhaltsheranziehung SGB XII
Rathausplatz 1
58285 Gevelsberg
02332 771 - 267
02332/771 - 230
Raum: 207
E-Mail
Frau Voigtmann
Buchstaben K bis L
Rathausplatz 1
58285 Gevelsberg
02332 771 - 266
02332 771 - 230
Raum: 206
E-Mail
Frau Graf
Buchstabe M bis U ohne R
Rathausplatz 1
58285 Gevelsberg
02332 771 - 268
02332 771 - 230
Raum: 205
E-Mail
Frau Vormann
Buchstaben V bis Z + R
Rathausplatz 1
58285 Gevelsberg
02332 771 - 269
02332 771 - 230
Raum: 206
E-Mail