Sprungziele
Seiteninhalt

Dienstleistungssuche

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   Alle

Wohngeld

Wohnen kostet Geld – oft zuviel für Menschen mit geringem Einkommen. Deshalb leistet der Staat auf Antrag in solchen Fällen finanzielle Hilfe: Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz (WoGG). Es wird als Zuschuss gezahlt und kann von Mieterinnen und Mietern und Eigentümerinnen und Eigentümern beantragt werden.

Ob und, wenn ja, in welcher Höhe Wohngeld in Anspruch genommen werden kann, hängt von folgenden Faktoren ab:

  • Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder
  • Höhe des Gesamteinkommens
  • Höhe der zuschussfähigen Miete beziehungsweise Belastung

Wohngeld wird in der Regel für ein Jahr bewilligt. Dann müssen Sie erneut einen Antrag stellen. Änderungen Ihrer finanziellen Verhältnisse müssen Sie der Wohngeldstelle mitteilen.

Ihren grundsätzlichen Wohngeldanspruch können Sie sich anonym mit dem Wohngeldrechner des Landes NRW ausrechnen lassen. An die Berechnung schließt sich der Online-Antrag an, mit dem Sie Ihren Wohngeldantrag direkt an die für Sie zuständige Wohngeldstelle schicken können.

Sie können sich die benötigten Wohngeldformulare auch unter den folgenden Menüpunkten herunterladen und ausdrucken.

Wohngeld für Mieterinnen und Mieter

Wohngeld als Mietzuschuss können Menschen erhalten, die

  • Mieter/in einer Wohnung oder eines Zimmers
  • Untermieter/in einer Wohnung oder eines Zimmers
  • mietähnlich Nutzungsberechtigte (z.B. mietähnliches Dauerwohnrecht, Genossenschaftswohnung) oder
  • Eigentümer/in eines Hauses mit mehr als zwei Wohnungen

sind und diesen Wohnraum selbst nutzen.


Wohngeld - Antrag Mietzuschuss
Wohngeld - Merkblatt Mietzuschuss
Wohngeld - Anlage für mehr als drei Personen
Wohngeld - Mietbescheinigung
Wohngeld - Verdienstbescheinigung
Wohngeld - Bescheinigung Krankenkasse Finanzamt
Wohngeld - Anlage Untervermietung
Wohngeld - Anlage Unterhaltsverpflichtung

Wohngeld für Eigentümerinnen und Eigentümer

Wohngeld als Lastenzuschuss können Menschen erhalten, die:
◾ Eigentümer/in einer Wohnung oder eines Hauses oder
◾ Erbbauberechtigte sind oder
◾ ein eigentumsähnliches Dauerwohnrecht, Wohnungsrecht oder einen Nießbrauch innehaben oder
◾ Anspruch auf Bestellung, Übertragung des Eigentums, des Erbbaurechts, des eigentumsähnlichen Dauerwohnrechts, des Wohnungsrechts oder des Nießbrauchs haben, und diesen Wohnraum selbst nutzen.

Auch als Eigentümerin oder Eigentümer können Sie den Wohngeldrechner des Landes NRW nutzen. An die Berechnung schließt sich das Online-Antragsverfahren an, über das ein Wohngeldantrag an die für Sie zuständige Wohngeldbehörde geschickt werden kann.

Darüber hinaus können Sie sich die benötigten Wohngeldformulare hier herunterladen und ausdrucken:

Lastenzuschuss - Antrag
Lastenzuschuss - Merkblatt
Lastenzuschuss - Haushalte über drei Personen
Lastenzuschuss - Verdienstbescheinigung
Lastenzuschuss - Bewirtschaftungskosten
Lastenzuschuss - Fremdmittelbescheinigung
Lastenzuschuss - Bescheinigung Krankenkasse Finanzamt
Lastenzuschuss - Anlage Vermietung
Lastenzuschuss - Anlage Unterhaltsverpflichtungen

Wohngeld für Menschen in Einrichtungen

Wenn Sie in einer Einrichtung für ältere Menschen oder Pflegebedürftige oder behinderte Volljährige wohnen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls Wohngeld erhalten.

Wohngeld - Antrag Mietzuschuss
Wohngeld - Merkblatt Mietzuschuss
Heimbewohner - Mietbescheinigung