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Stadtplanung

In einer Gemeinde gibt es die unterschiedlichsten Nutzungsansprüche: von Wohnen und Gewerbe über Bildungs- und Freizeitstätten bis zu Grünflächen. Aber auch funktionsfähige Verkehrsnetze für die verschiedenen Verkehrsarten, die Erhaltung der Innenstädte und die Nahversorgung in den Ortsteilen sowie die Wahrung der Umweltbelange sind zentrale Aspekte, die die Städte und Gemeinden durch ihre Planungen in Übereinstimmung bringen müssen. 

Dabei gilt es sowohl den aktuellen als auch zukünftigen Anforderungen der Bürgerinnen und Bürger an das Gesamtgefüge einer Stadt gerecht zu werden. Gerade in Zeiten hoher Grundstückspreise und großer Nachfrage nach Wohnraum bei gleichzeitigem Erhalt der Lebensqualität steht die städtebauliche Planung in einer Gemeinde immer mehr im Fokus des öffentlichen Interesses. Während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung bietet die Stadtplanungsabteilung allen Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit zur Information und zur Einsichtnahme in rechtskräftige und in Aufstellung befindliche Bebauungspläne und sonstige Pläne, Stadtentwicklungsplanungen, die Planungen zu den Stadtumbaugebieten sowie städtebauliche Satzungen.

Flächennutzungsplan

Der Flächennutzungsplan (vorbereitende Bauleitplanung) enthält für das gesamte Stadtgebiet Darstellungen über die geplante Bodennutzung. Dargestellt sind die voraussehbaren Bedürfnisse der Gemeinde für einen Zeitraum von ungefähr 15 Jahren. Der aktuelle Flächennutzungsplan stammt aus dem Jahr 2006. 

Die rechtsverbindlichen Festsetzungen werden durch Aufstellungsverfahren nach dem Baugesetzbuch gebildet und in der Begründung zu dem Plan erklärt. Zum Planverfahren gehören die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange, wie Fachbehörden und –verbände. Bestandteil der Planverfahren ist die Abwägung der politischen Gremien über Stellungnahmen aus den Beteiligungen. Die Sicherung der Bauleitplanung kann während des Aufstellungsverfahrens durch eine Veränderungssperre und die Zurückstellung von Baugesuchen erfolgen. Auskünfte, Erläuterungen und Auszüge aus Plänen können bei der Fachdienststelle eingeholt werden. Die Auskunftserteilung und Erläuterung zu Plänen und Planverfahren erfolgt kostenlos. Auszüge aus Plänen werden nach der Gebührensatzung der Stadt Gevelsberg entsprechend des anfallenden Umfangs (Anzahl und Größe der Kopien etc.) berechnet.

Der Flächennutzungsplan inklusive der Beipläne steht hier zur Verfügung.

Flächennutzungsplanänderungen im Aufstellungsverfahren

Unterlagen zu Änderungen:

2. Änderung des Flächennutzungsplanes im Rahmen der Aufstellung des Vorentwurfsplans 9 - „Haßlinghauser Straße Aldi“



Bebauungspläne

Ein Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan) enthält für einen Teil des Stadtgebietes Festsetzungen für die als Ortsrecht wirkende städtebauliche Ordnung. Er ist aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Unter anderem werden im Bebauungsplan die Art und das Maß der baulichen Nutzung, die Bauweise, die überbaubaren Flächen, die Verkehrsflächen oder die Flächen zum Schutz von Natur und Landschaft flurstücksgenau festgesetzt.

Die rechtsverbindlichen Festsetzungen werden durch Aufstellungsverfahren nach dem Baugesetzbuch gebildet und in der Begründung zu dem Plan erklärt. Zum Planverfahren gehören die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange, wie Fachbehörden und –verbände. Bestandteil der Planverfahren ist die Abwägung der politischen Gremien über Stellungnahmen aus den Beteiligungen. Die Sicherung der Bauleitplanung kann während des Aufstellungsverfahrens durch eine Veränderungssperre und die Zurückstellung von Baugesuchen erfolgen. Auskünfte, Erläuterungen und Auszüge aus Plänen können bei der Fachdienststelle eingeholt werden. Die Auskunftserteilung und Erläuterung zu Plänen und Planverfahren erfolgt kostenlos. Auszüge aus Plänen werden nach der Gebührensatzung der Stadt Gevelsberg entsprechend des anfallenden Umfangs (Anzahl und Größe der Kopien etc.) berechnet.

Alle bereits rechtskräftigen Bebauungspläne wie auch diejenigen, die sich noch im Aufstellungs- und Beteiligungsverfahren befinden, können hier eingesehen werden.

Übersicht Bebauungspläne Stadt Gevelsberg
Übersicht Bebauungspläne
Stadt Gevelsberg

rechtskräftige Bebauungspläne


Bebauungspläne im Aufstellungsverfahren

Bauleitplanung der Stadt Gevelsberg

Bebauungsplan Nr. 80 -Teichstraße- Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB

Bauleitplanung der Stadt Gevelsberg; Bebauungsplan Nr. 80 -Teichstraße- (bereitgestellt am 11.01.2024)

Anlage 1 Stellungnahmen TÖB

Anlage 2 Stellungnahme Öffentlichkeit

Anlage 3 Abwägung TÖB

Anlage 4 Abwägung Öffentlichkeit

Anlage 5 Entwurf Bebauungsplan

Anlage 6 Entwurf Begründung

Anlage 7 Bodengutachten

Anlage 8 ASP 1

Anlage 9 Entwässerungskonzept


Bauleitplanung der Stadt Gevelsberg

Bebauungsplan Nr. 80 -Teichstraße- Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB

Bauleitplanung Bebauungsplan Nr. 80 -Teichstraße

Anlage 1 Geltungsbereich

Anlage 2 Aufstellungsbeschluss

Anlage 3 Entwurf

Anlage 4  Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes

Bauleitplanung der Stadt Gevelsberg

Bebauungsplan Nr. 76 "Ellinghauser Weg"Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB

Bauleitplanung Bebauungsplan Nr. 76 Ellinghauser Weg

Anlage 1: Geltungsbereich Bebauungsplan Nr. 76

Anlage 2: Vorentwurf Bebauungsplan Nr. 76

Anlage 3: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zu Bebauungsplan Nr. 76


Bebauungsplan Nr. 77 " An der Geer" Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB

Bauleitplanung Bebauungsplan Nr. 77 "An der Geer"
Amtliche Bekanntmachung Internet 

Anlage 1 Geltungsbereich

Anlage 2 Planentwurf

Anlage 3 Entwässerungskonzept 

Anlage 4 Voruntersuchung zur verkehrlichen Erschließung

Anlage 5 Baugrunderkundung und Gefährdenabschätzung


Bauleitplanung der Stadt Gevelsberg;
Bebauungsplan Nr. 78 -Am alten Weber-
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB

Bauleitplanung der Stadt Gevelsberg; Bebauungsplan Nr. 78 -Am alten Weber- (bereitgestellt am 25.07.2022)

DS 25/2022 Aufstellungsbeschluss

DS 25/2022 Anlage 1

DS 25/2022 Anlage 2    

DS 25/2022 Anlage 3

Bauleitplanung der Stadt Gevelsberg;
Bebauungsplan Nr. 79. -Ober dem Hofe-
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden gem. § 4 Abs 1 BauGB

Bauleitplanung der Stadt Gevelsberg; Bebauungsplan Nr. 79 -Ober dem Hofe- (bereitgestellt am 25.07.2022)

DS 26/2022 Aufstellungsbeschluss

DS 26/2022 Anlage 1

DS 26/2022 Anlage 2

DS 26/2022 Anlage 3 Variante 1

DS 26/2022 Anlage 3 Variante 2 

Bauleitplanung der Stadt Gevelsberg;
4. Änderung des Bebauungsplan Nr. 35 -Elsternstraße-
Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB 

Amtliche Bekanntmachung zur Bauleitplanung der Stadt Gevelsberg; 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 35 -Elsternstraße- Beteiligung der Öffentlichkeit... (bereitgestellt am 06.03.2023)

103-2022 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 35 -Elsternstraße (StUWi HA Rat) -ö.

Anlage 1 Geltungsbereich 35_4

Anlage 2 Bebauungsplan Nr. 35 ; 2. Änderung

Anlage 3 Begründung

Anlage 4 Bekanntmachung mit Einfügungen

Innenbereichssatzung

Die Innenbereichssatzung grenzt den bauordnungsrechtlichen Innenbereich vom Außenbereich ab.


Denkmalschutz und Denkmalpflege

Für das Jahr 2023 stehen wieder Fördermittel für kleine, private Denkmalpflegemaßnahmen Seitens der Stadt Gevelsberg zur Verfügung. Nähere Informationen dazu finden Sie hier

Denkmalschutz und Denkmalpflege sind in Nordrhein-Westfalen seit 1980 im Denkmalschutzgesetz NW geregelt. Die Stadt Gevelsberg als untere Denkmalbehörde trifft ihre Entscheidungen im Benehmen mit dem LWL-Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur in Westfalen.

Das Denkmalschutzgesetz beinhaltet u.a. Regelungen

  • zur Eintragung von baulichen Anlagen und Bodenfunden in die Denkmalliste
  • zu Rechten und Pflichten im Umgang mit Denkmälern
  • zur Veränderungen an Denkmälern
  • zur steuerlichen Behandlung von denkmalgeschütztem Eigentum.

Einstiegsinformationen können Sie dem folgenden Dokument entnehmen:

In Gevelsberg sind derzeit 112 Baudenkmäler unter Schutz gestellt, eine Übersicht der unter Denkmalschutz stehenden Baudenkmäler kann hier eingesehen werden: 

Für das Gevelsberger „Dorf“ besteht die Denkmalbereichssatzung Altes Dorf, in welcher auch das allgemeine Erscheinungsbild innerhalb des Geltungsbereiches unter Schutz gestellt ist, um das historische Erscheinungsbild des alten Kerns Gevelsberg auch der Nachwelt zu erhalten. Veränderungen an der äußeren Gestalt von Gebäuden und der Gestaltung der Außenräume sind dementsprechend den Vorgaben der Satzung entsprechend vorzunehmen. 

Wenn Sie selbst Veränderungen eines Baudenkmals planen, finden Sie hier notwendige Formulare:

Kontakt

Telefon: 02332 771 - 309
Fax: 02332 771 - 230
Raum: 1.06 - Nebenstelle Großer Markt 13
E-Mail: stadtentwicklung@stadtgevelsberg.de

Anschrift

Frau Schertl

Rathausplatz 1
58285 Gevelsberg


Kontakt

Telefon: 02332 771 - 304
Raum: 1.07 - Nebenstelle Großer Markt 13
E-Mail: stadtentwicklung@stadtgevelsberg.de

Anschrift

Frau Piper

Rathausplatz 1
58285 Gevelsberg

Geodatenportal EN-Kreis

Für aktuelle Katasterinformationen steht Ihnen das Geodatenportal des Ennepe-Ruhr-Kreises zur Verfügung.