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Baulastenauskunft

Das Baulastenverzeichnis wird bei der Bauaufsicht der Stadt Gevelsberg geführt. Mittels Baulasten können öffentlich rechtlich verschiedene Dinge festgesetzt werden. Wenn das eigene Grundstück beispielsweise nicht von einer öffentlichen Straße erschlossen ist, weil ein Fremdgrundstück zwischen der Straßenfläche und dem potenziellen Baugrundstück liegt, kann die Erschließung mittels einer Erschießungsbaulast auf dem Fremdgrundstück gesichert werden. Auch fehlende Abstandsflächen auf dem eigenen Grundstück können durch eine Abstandsflächenbaulast auf benachbarten Grundstücken gesichert werden. Für die Eintragung einer Baulast ist das schriftliche Einverständnis des Eigentümers des belasteten Grundstücks zwingend erforderlich. Darüber hinaus ist für die Eintragung einer neuen Baulast in der Regel ein amtlicher Lageplan von einer bestellten Vermessungsingenieurin / einem amtlich bestellten Vermessungsingenieur notwendig.

Eine digitale Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis können Sie unter Online-Services der Stadtverwaltung Gevelsberg beantragen. Hierfür ist der Nachweis eines berechtigten Interesses erforderlich. Dies kann der Nachweis des Eigentums sein oder eine entsprechende Vollmacht. 

Gebühren:
Soweit keine Baulast auf einem Grundstück vorliegt, beträgt die Gebühr 30,00 € je Grundstück.
Bei vorhandenen Baulasten fallen 50,00 € pro Baulast je Grundstück an, max. drei Baulasten werden berechnet.

Kontakt

Telefon: 02332 - 771 322
Fax: 02332 - 771 230
E-Mail: bauaufsicht@stadtgevelsberg.de
Raum: 1 - Nebenstelle Großer Markt 9

Anschrift

Frau Becker

Rathausplatz 1
58285 Gevelsberg


Kontakt

Telefon: 02332 - 771 327
Fax: 02332 - 771 230
E-Mail: bauaufsicht@stadtgevelsberg.de
Raum: 1 - Nebenstelle Großer Markt 9

Anschrift

Frau Kamphans

Rathausplatz 1
58285 Gevelsberg