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Dam- und Schwarzwildgatter im Stadtwald

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Grundsteuer

Grundsteuer

Der Grundsteuer A unterliegen land- und forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke. Alle übrigen Grundstücke unterliegen der Grundsteuer B. Die Grundsteuer richtet sich nach dem Einheitswert des Grundstückes. Der Einheitswert und der daraus berechnete Grundsteuermessbetrag werden vom zuständigen Finanzamt festgesetzt.

Hebesätze:

JahrGrundsteuer AGrundsteuer B

2022

2023

220 v.H.

220 v.H.

695 v.H.

695 v.H.