Wohngeld
Wohnen kostet Geld – oft zuviel für Menschen mit geringem Einkommen. Deshalb leistet der Staat auf Antrag in solchen Fällen finanzielle Hilfe: Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz (WoGG). Es wird als Zuschuss gezahlt und kann von Mieterinnen und Mietern und Eigentümerinnen und Eigentümern beantragt werden.
Ob und, wenn ja, in welcher Höhe Wohngeld in Anspruch genommen werden kann, hängt von folgenden Faktoren ab:
- Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder
- Höhe des Gesamteinkommens
- Höhe der zuschussfähigen Miete beziehungsweise Belastung
Ihren grundsätzlichen Wohngeldanspruch können Sie sich anonymisiert mit dem Wohngeldrechner des Landes NRW ausrechnen lassen. An die Berechnung schließt sich das Online-Antragsverfahren an, über das ein Wohngeldantrag an die für Sie zuständige Wohngeldbehörde geschickt werden kann.
Darüber hinaus können Sie sich die benötigten Wohngeldformulare unter den jeweiligen Menüpunkten herunterladen und ausdrucken:
Wohngeld als Mietzuschuss
Für Wohngeld als Mietzuschuss sind Personen berechtigt, die:
- Mieter/in einer Wohnung oder eines Zimmers
- Untermieter/in einer Wohnung oder eines Zimmers
- mietähnlich Nutzungsberechtigte, insbesondere Inhaber/in
- eines mietähnlichen Dauerwohnrechts
- einer Genossenschafts- oder Stiftswohnung
- eines dinglichen Wohnrechts
- Eigentümer/in eines Hauses mit mehr als zwei Wohnungen
- Bewohner/in eines Heimes im Sinne des Heimgesetzes oder der entsprechenden Gesetze der Länder
sind und diesen Wohnraum selbst nutzen.
Wohngeld - Antrag Mietzuschuss
Wohngeld - Merkblatt Mietzuschuss
Wohngeld - Anlage für mehr als drei Personen
Wohngeld - Mietbescheinigung
Wohngeld - Verdienstbescheinigung
Wohngeld - Bescheinigung Krankenkasse Finanzamt
Wohngeld - Anlage Untervermietung
Wohngeld - Anlage Unterhaltsverpflichtung
Wohngeld als Lastenzuschuss
Für Wohngeld als Lastenzuschuss sind Personen berechtigt, die:
◾Eigentümer/in einer Wohnung oder eines Hauses oder
◾Erbbauberechtigte sind
◾ein eigentumsähnliches Dauerwohnrecht, Wohnungsrecht oder einen Nießbrauch innehaben
◾Anspruch auf Bestellung, Übertragung des Eigentums, des Erbbaurechts, des eigentumsähnlichen Dauerwohnrechts, des Wohnungsrechts oder des Nießbrauchs haben, und diesen Wohnraum selbst nutzen.
Ihren grundsätzlichen Wohngeldanspruch können Sie sich anonymisiert mit dem Wohngeldrechner des Landes NRW ausrechnen lassen. An die Berechnung schließt sich das Online-Antragsverfahren an, über das ein Wohngeldantrag an die für Sie zuständige Wohngeldbehörde geschickt werden kann (s. auch Pressemitteilung des MBWSV).
Darüber hinaus können Sie sich die benötigten Wohngeldformulare hier herunterladen und ausdrucken:
Lastenzuschuss - Antrag
Lastenzuschuss - Merkblatt
Lastenzuschuss - Haushalte über drei Personen
Lastenzuschuss - Verdienstbescheinigung
Lastenzuschuss - Bewirtschaftungskosten
Lastenzuschuss - Fremdmittelbescheinigung
Lastenzuschuss - Bescheinigung Krankenkasse Finanzamt
Lastenzuschuss - Anlage Vermietung
Lastenzuschuss - Anlage Unterhaltsverpflichtungen
Wohngeld bei Heimbewohnern
Wohngeld - Antrag Mietzuschuss
Wohngeld - Merkblatt Mietzuschuss
Heimbewohner - Mietbescheinigung