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Spielhallenerlaubnis

Das Betreiben einer Spielhalle ist erlaubnispflichtig. Eine Spielhallenerlaubnis kann an eine natürliche oder an eine juristische Person erteilt werden.

Notwendige Unterlagen:
1. nebenstehender Antrag unter Dokumente zum Download

2. gültiger Personalausweis bzw. Reisepass, bei juristischen Personen zusätzlich aktueller Handelsregisterauszug

3. Betriebsraumpläne (zweifach)

4. Lagepläne (zweifach)

5. Pachtvertrag

6. Aufstellererlaubnis

7. Unterrichtungsnachweis der IHK

8. Sozialkonzept einer öffentlich anerkannten Institution

9. Führungszeugnis des Antragstellers/der Antragstellerin (ist bei dem Einwohnermeldeamt/Bürgerbüro des Wohnortes zu beantragen)

10. Auskunft aus dem Gewerbezentralregister des Antragstellers/der Antragstellerin (siehe Punkt 9)

11. steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung der Stadtkasse des Wohnortes

12. steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des für den Wohnort zuständigen Finanzamtes

13. Bescheinigung des für Ihren Wohnort zuständigen Amtsgerichts, dass kein Eintrag im Schuldnerverzeichnis besteht

Gebühr:
250,00 € je Gerät

Soll ein Antrag gestellt werden, ist es erforderlich den Antrag direkt (persönlich) bei dem/der Ansprechpartner/-in zu stellen. Dies ist notwendig, um eine Reihe von Einzelfragen hinsichtlich evtl. erforderlich werdender baurechtlicher Genehmigungen, einzelner Betriebsmerkmale usw., abklären zu können.