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Schiedsperson, Schiedsmann , Amt und Aufgaben

Schiedsbezirke und -personen in Gevelsberg

Das Gevelsberger Stadtgebiet ist in folgende zwei Schiedsamtsbezirke unterteilt:

Bezirk I – Westliches Stadtgebiet

Klaus Bremer
Im Fohlenkamp 7
58285 Gevelsberg
Tel. 02332/557960
klaus.bremer@schiedsmann.de


Bezirk II – Östliches Stadtgebiet

Frau Jutta Voß-Müller
Kölner Str. 49
58285 Gevelsberg
Tel.: 02332/2619

jutta.voss-mueller@schiedsfrau.de


Die örtliche Zuständigkeit ergibt sch aus dem Wohnsitz der Gegenpartei!

Die Aufgaben einer Schiedsperson umfassen Fälle von

  • Hausfriedensbruch
  • Beleidigung
  • Verletzung des Briefgeheimnisses
  • leichte Körperverletzung sowie fahrlässige Körperverletzung
  • Bedrohung
  • Sachbeschädigung
  • bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten über vermögensrechtliche Ansprüche
  • Nachbarschaftsstreitigkeiten
  • Streitigkeiten über Ansprüche wegen Verletzung der persönlichen Ehre, die nicht in Presse oder Rundfunk begangen worden sind und
  • vermögensrechtlichen Streitigkeiten bis zu einem Wert von 600 €.

Bei den aufgelisteten Streitigkeiten darf, wenn Antragsteller und Antragsgegner ihren Wohnsitz, ihren Sitz oder eine Niederlassung in demselben Landgerichtsbezirk haben, seit dem 01.10.2000, erst dann Klage vor einem Gericht erhoben werden, wenn vorher bereits vor dem Schiedsamt oder einer anderen Gütestelle ein Schlichtungsverfahren ohne Erfolg durchgeführt wurde ( sog. außergerichtliche Streitschlichtung ).
Den Parteien wird in einem solchen Fall eine Erfolglosigkeitsbescheinigung ausgestellt.

Die Gebühr für die Schlichtungsverhandlung beträgt 10,00 € bzw. bei Abschluss eines Vergleichs 25,00 €. Unter besonderen Umständen kann die Gebühr bis auf 40,00 € erhöht werden.
Hinzu kommen gegebenenfalls Auslagen der Schiedsperson u.a. für Porto, Dolmetscher und Schreibauslagen.