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06.09.2022

Partikelfreisetzungen ehem. Gelände Dieckerhoff Guss

Anwohnerhinweise führen zu behördlicher Überprüfung

Im Zuge von Rückbauarbeiten auf dem Gelände der ehem. Dieckerhoff Guss GmbH kam es wiederholt zu größeren Staubfreisetzungen. Ausgehend von Hinweisen der umliegenden Anwohner hat die Bauaufsicht der Stadtverwaltung Gevelsberg die Baustelle umgehend stillgelegt und die zuständige Untere Umweltbehörde des Ennepe-Ruhr-Kreises eingeschaltet. Diese bat das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) um Unterstützung und entsprechende Probennahme, um eine Belastung des Staubes mit Schadstoffen sicher auszuschließen.

Die Staubniederschläge konzentrierten sich gem. Informationen des LANUV auf das Nahumfeld des Emissionsortes, sodass insbesondere die Bereiche Oststraße und Gasstraße betroffen gewesen sind. Die Stadt Gevelsberg hat alle betroffenen Anwohner per Postwurfsendung über den Umstand sowie die allgemeinen, vorbeugenden Handlungsempfehlungen des LANUV informiert.

Zur weiteren Absicherung sind auch umliegende Wohngebiete und Bereiche kontrolliert worden. Hier konnten keine weiteren Staubniederschläge festgestellt werden.

Anwohnerinnen und Anwohnern der betroffenen Straßen wird vorsichtshalber empfohlen, Obst, Gemüse und Eier aus betroffenen Gartenbereichen nach Möglichkeit nicht zu verzehren bzw. sofern möglich vorher sehr gründlich zu reinigen. Dies gilt auch für bereits in den letzten fünf Wochen geerntetes und nun eingelagertes/ eingefrorenes Gemüse.

Sofern Staub auch in Innenbereiche gelangt ist, können diese Bereiche mit haushaltsüblichen Mitteln feucht gereinigt werden. Dabei sollte aus Vorsichtsgründen mit Handschuhen und unter Verwendung einer FFP2-Maske gearbeitet werden. Entstehender Abfall kann über die Restmülltonne bzw. die Kanalisation (Waschwasser) normal entsorgt werden.

Die Ergebnisse der Proben werden der Stadt Gevelsberg durch das LANUV mitgeteilt. Sobald hier Erkenntnisse vorliegen werden Anwohnerinnen und Anwohner sowie die Öffentlichkeit umgehend informiert.

Die Stilllegung der Abrissarbeiten durch die Bauaufsicht der Stadt Gevelsberg gilt bis auf Weiteres bis die Ergebnisse der labortechnischen Auswertung und Einschätzung des LANUV vorliegen. Sollte hier keine erhöhte Schadstoffbelastung feststellbar sein, dürfen die dortigen Arbeiten unter Einhaltung entsprechender Vorgaben zur Vermeidung weiterer Staubniederschläge nach vorheriger Erlaubnis durch die Genehmigungsbehörden wiederaufgenommen werden.

Die Verzehrempfehlungen für Erzeugnisse aus dem Garten gelten ebenfalls bis zum Vorliegen der Untersuchungsergebnisse.

Sobald weitere Informationen vorliegen, wird die Stadtverwaltung Gevelsberg die Anwohnerinnen und Anwohner umgehend informieren.