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Pressemitteilungen und Rathaus-Blog - Archiv

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Bau- und Bodendenkmäler - Veränderungen

Veränderungen an Bau- und Bodendenkmälern bedürfen einer Erlaubnis nach § 9 Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen.

Veränderungen können Maßnahmen im Inneren oder am Äußeren der denkmalgeschützten Objekte sein.

Die für die Erlaubnis erforderlichen Unterlagen - Pläne, Fotos - sind bei der Stadt Gevelsberg als Untere Denkmalbehörde einzureichen.

Diese gesetzlich vorgeschriebene Abstimmung mit der Unteren Denkmalbehörde ist gebührenfrei und Voraussetzung für eventuelle Zuschüsse und Steuerbescheinigungen nach § 40 DSchG NW.
Zuwiderhandlungen können mit einer Geldbuße geahndet werden.

Sie können den Antrag gern hier in dem folgenden Formular online stellen: