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Grundstücksangelegenheiten

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Sperrmüllanforderung

Sollten Sie Sperrgut haben, füllen Sie bitte das Formular hier aus und senden es uns zu. Weitere Informationen finden Sie hier.

Der Abfuhrtag wird Ihnen schriftlich oder telefonisch mitgeteilt.
Das Sperrgut ist am Abfuhrtag bis 06:30 Uhr, sortiert auf den Gehwegen am Fahrbahnrand der von den Sammelfahrzeugen befahrbaren Straßen, bereitzustellen. Eine Verunreinigung der öffentlichen Verkehrsfläche und eine vermeidbare Behinderung des Verkehrs muss unterbleiben.

Hinweis:
Sperrige Abfälle im Sinne von § 15 der Satzung Abfallentsorgung in der Stadt Gevelsberg sind Hausratgegenstände, die wegen ihrer Größe nicht in die Abfallbehälter passen, aber von Hand verladen werden können. Schadstoffe (z.B. Altöl, Autobatterien, Farben), haushaltsmüllähnliche oder wieder verwertbare Abfälle, Abfälle aus Gebäuderenovierungen und Gewerbeabfälle dürfen nicht durch die Sperrgutabfuhr entsorgt werden.

Bitte füllen Sie nur die für Sie relevanten Felder aus und lassen nicht benötigte Felder leer.

Eine "0" müssen Sie nicht eintragen.




(Mit * gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder)