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Grundstücksangelegenheiten

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Entwässerungsgebühren

Entwässerungsgebühren

Für die Inanspruchnahme der Abwasseranlage erhebt die Stadt Gevelsberg nach der Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung zur Deckung ihrer Kosten grundstückbezogene Entwässerungsgebühren. Während der Schmutzwassergebühr die Wassermenge zugrunde gelegt wird, die als Frischwasser bezogen wurde, richtet sich die Niederschlagswassergebühr nach der Größe und der Art der versiegelten Flächen auf einem Grundstück. Hierbei zu berücksichtigende versiegelte Flächen sind solche, auf denen Regenwasser gesammelt und von dort in die Kanalisation eingeleitet wird (z. B. Dächer oder Asphaltflächen). Der Frischwasserverbrauch wird von dem Versorgungsunternehmen mitgeteilt.

Wassereinleitungen aus Brunnen oder Zisternen bzw. Regenwasserauffangbehältern sind dem Steueramt anzuzeigen.

Gebührensätze: 

JahrSchmutzwasser pro cbmNiederschlagswasser pro qm

2019

2020

2021

2022

2023

2024

3,22 Euro

3,27 Euro

3,28 Euro

3,07 Euro

2,92 Euro

3,04 Euro

1,18 Euro

1,18 Euro

1,26 Euro

1,33 Euro

1,27 Euro

1,34 Euro