Sprungziele
Seiteninhalt

Grundstücksangelegenheiten

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   Alle

Eigentumswechsel

Änderungen von Eigentumsverhältnissen beim Grundbesitz müssen dem Steueramt mitgeteilt werden.

Für die Umschreibung der Grundbesitzabgaben benötigt das Steueramt folgende Angaben:

- Grundstück (Straße und Hausnummer oder Objektnummer)
- Name und Anschrift des Veräußerers
- Name und Anschrift des Erwerbers
- Datum des vertraglichen Übergangs