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Mobilität und Reisen

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Einbenennung

Eine Einbenennung ist eine Namensänderung für ein Kind, dessen leiblicher Elternteil geheiratet hat und der Ehegatte nicht Elternteil des Kindes ist.

Voraussetzung einer Einbenennung gem. § 1618 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB)

  • Minderjähriges Kind
  • Kind wohnt im gemeinsamen Haushalt mit dem Elternteil und dem Ehegatten
  • Die Ehegatten haben einen gemeinsamen Namen erklärt

Notwendige Zustimmungen zur Einbenennung:

  • Zustimmung des Kindes, wenn dieses das 5. Lebensjahr vollendet hat
  • Zustimmung des anderen Elternteils, wenn gemeinsame Sorge besteht und/ oder das Kind den Namen des anderen Elternteils trägt

Notwendige Unterlagen und Möglichkeiten der Namenskonstellation sprechen Sie bitte mit dem Standesamt ab.

Geburtsbeurkundung

Die Beurkundung einer Geburt erfolgt bei dem Standesamt, wo das Kind geboren ist. Das heißt, dass das Standesamt Gevelsberg nur bei einer Hausgeburt zuständig ist.

Bei einer Hausgeburt sind folgende Unterlagen zur Beurkundung mitzubringen:

  • Geburtsanzeige der Hebamme
  • Ausweise der Eltern
  • Geburtsurkunden der Eltern
  • wenn die Eltern verheiratet sind: Eheurkunde
  • bei einer vorgeburtlichen Vaterschaftsanerkennung: Abschrift der Erklärung
  • evtl. Erklärung über die gemeinsame Sorge, wenn vorher erklärt

Die Urkunden für Kindergeld, Erziehungsgeld, Krankenkasse und Taufe sind gebührenfrei. Die Urkunde für den privaten Gebrauch kostet 10,-€.

Anmeldung der Umwandlung

Zuständig ist das Standesamt, in dessen Bezirk mindestens einer der Lebenspartner/ innen seinen/ ihren Wohnsitz hat. Nach Antragstellung hat die nach einem Wunschtermin während der Öffnungszeiten innerhalb von 6 Monaten zu erfolgen.

Folgende Unterlagen sind für den Antrag auf Umwandlung vorzulegen:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • erweiterte Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes/Bürgerbüros des Wohnortes, sofern nicht beide in Gevelsberg wohnen
  • aktuelle Lebenspartnerschaftsurkunde sofern der Ort der Begründung nicht Gevelsberg gewesen ist
  • ggfls. schriftliche Vollmacht (formlos) des bei der Anmeldung nicht Anwesenden

Umwandlung

Die Umwandlung muss als statusbegründender Akt mit ihrem Datum, den Unterschriften der Ehegatten, des mitwirkenden Standesbeamten und etwaiger Zeugen tatsächlich und persönlich geschlossen werden, d.h. nach dem Antrag auf Umwandlung wird ein Termin zur Umwandlung in eine Eheschließung vereinbart. Dies kann am Standesamt des Wohnortes oder bei jedem anderen deutschen Standesamt erfolgen.

Die Umwandlung kann zu folgenden Zeiten im Rathaus durchgeführt werden:

Montags bis Donnerstags 08:30 - 11:30 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr, Freitags 08:30 - 12:30 Uhr

Gegen Aufpreis ist eine Umwandlung ebenfalls in der Kornbrennerei, Elberfelder Str. 39, 58285 Gevelsberg, zu folgenden Zeiten möglich:

Freitags 08:30 - 12:30 Uhr, Montags - Donnerstags nur auf Anfrage.

Gebühren

  • Antrag auf Umwandlung: gebührenfrei
  • Ausstellung einer Eheurkunde: 10,-€
  • Durchführung einer Umwandlung von auswärtigen Paaren in Gevelsberg: 40,-€

Auf Wunsch:

  • Trauungen an Sonderterminen: 66,-€ zusätzlich zu der Anmeldegebühr
  • Nutzung Trauzimmer der Kornbrennerei: 100,- € zusätzlich zu der Anmeldegebühr
  • Trauung außerhalb der Amtsräume: 46,-€