Sprungziele
Seiteninhalt

Familie werden

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   Alle

Reisepass

Für das Ausstellen eines Reisepasses oder eines Expressreisepasses müssen Sie persönlich zu uns kommen. Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:

  • Identitätsnachweise (alter Reisepass, Personalausweis, amtlicher Lichtbildausweis) oder Heiratsurkunde bzw. bei Ledigen Geburts- oder Abstammungsurkunde
  • 1 biometrietaugliches Lichtbild
  • gegebenenfalls einen Staatsangehörigkeitsnachweis
  • Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten bei nicht volljährigen Personen

Die Fertigungsdauer des Reisepasses beträgt bei der Bundesdruckerei Berlin ca. 4 Wochen.

In eiligen Fällen kann ein Expresspass (
Aushändigen innerhalb von 72 Stunden) beantragt werden. Hierfür wird eine zusätzliche Gebühr erhoben.

Gebühren:
Reisepass:
für Personen unter 24 Jahre     37,50 €;  
für Personen ab 24 Jahre          70,00 €;

Expresspass:       zusätzlich       32,00 €

Hinweis:
Reisende haben die Verpflichtung, sich persönlich zu erkundigen, welche Art von Reisedokument benötigt wird. Das Bürgerbüro hat hierbei keine Beratungspflicht. Informationen hierzu können unter anderem auf der Homepage des deutschen Auswärtigen Amtes eingeholt werden.

 

Zweitpass
Die einschlägigen passrechtlichen Bestimmungen sehen vor, dass niemand mehrere Pässe besitzen darf, sofern nicht ein berechtigtes Interesse an der Ausstellung mehrerer Pässe nachgewiesen wird.
Das berechtigte Interesse weisen Sie durch Vorlage von Unterlagen (beispielsweise Firmenschreiben, Buchungsbestätigung oder Flugticket) nach.

Begründungen, die nur vorsorgliche oder allgemeine Aspekte beinhalten, reichen zur Antragstellung nicht aus.

Gebühr: siehe Reisepass
Antragsunterlagen: siehe Reisepass und zusätzlich o.a. Unterlagen

Vorläufiger Reisepass
Der vorläufige Reisepass wird nur in wenigen, besonderen Einzelfällen ausgestellt und stellt somit die absolute Ausnahme dar!
Beispielsweise wenn sofort ein Pass benötigt wird und die Ausstellung eines regulären/Express-Passes nicht bis zum Zeitpunkt des erstmaligen Gebrauchs möglich ist (z.B. unerwarteter Sterbefall im Ausland).
Zusätzlich zu den bei der Antragstellung immer vorzulegenden Unterlagen sind schriftliche Nachweise bei der Beantragung vorzulegen (z.B. Flugticket aus dem der Zeitpunkt der Buchung der Reise ersichtlich ist). Ohne entsprechende Nachweise ist eine Ausstellung nicht möglich.

Gebühr: 26,00 Euro (altersunabhängig)
Antragsunterlagen: siehe Reisepass und zusätzlich o.a. Unterlagen