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Unterhaltsvorschuss / Unterhaltsheranziehung
Unterhaltsvorschuss
Unterhaltsvorschuss können alleinstehende Mütter und Väter für Kinder bis längstens zum 18. Lebensjahr bekommen, die von dem unterhaltspflichtigen Elternteil keinen oder nur geringfügigen Unterhalt erhalten.
Über erforderliche Unterlagen zur Antragstellung, Anspruchsvoraussetzungen und die Höhe der Unterhaltsvorschussleistungen informiert das Jugendamt.
Im Rahmen der Unterhaltsheranziehung wird geprüft, ob der unterhaltspflichtige Elternteil aufgrund seiner Einkommenssituation seinen finanziellen Verpflichtungen gegenüber dem Kind tatsächlich nicht nachkommen kann.