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Familie sein

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Schülerbeförderung

Regelung der Schülerbeförderung und Gewährung von Schülerfahrtkosten

Schülerfahrkosten werden übernommen, wenn der Schulweg eine bestimmte Länge übersteigt.
Im Grundschulbereich sind dies mehr als 2 km, in der Sekundarstufe I mehr als 3,5 km und in der Oberstufe des Gymnasiums mehr als 5 km.
Die tatsächliche Schulwegentfernung wird durch den Fachbereich Schulen festgestellt.
Außerdem werden gegebenenfalls in Einzelfällen für Kinder und Jugendlichen Fahrkosten übernommen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind (z.B. aus gesundheitlichen Gründen, gefährlicher Schulweg im Sinne der Schülerfahrkostenverordnung). Entsprechende Belege (z.B. ärztliche Bescheinigung) sind vorzulegen.
Anträge auf Übernahme der Schülerfahrkosten werden über die jeweilige zuständige Schule an den Fachbereich Schulen gestellt.
Es gilt das Schulträgerprinzip, das bedeutet, es werden nur Fahrkosten für Schüler/Schülerinnen an Gevelsberger Schulen übernommen (unabhängig vom Wohnort).

Bei den SchokoTickets der VER wird ein Elternanteil erhoben. Weitere Auskünfte zu diesem Ticket erteilt die VER unter der Tel. 02333-97850 beziehungsweise unter VER

Frau Tischer

Schulverwaltung, Kultur und Sport

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