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Jahresaufbruchgenehmigung

Jahresaufbruchgenehmigungen dienen dazu, den Verwaltungsaufwand zu reduzieren.
Der Antrag kann schriftlich oder über das untenstehende Formular gestellt werden.

Liegt der Antrag vor, werde die Unterlagen auf Vollständigkeit und Gültigkeit geprüft.
Die Erteilung einer Jahresaufbruchgenehmigung ist nicht gebührenpflichtig.
Für Arbeiten im Öffentlichen Raum ist in der Regel eine Absperrung erforderlich. Der entsprechende Antrag ist bei den Technischen Betrieben Gevelsberg – Straßenverkehrsbehörde - zu stellen.

Die Aufbruchgenehmigung hat eine Gültigkeit von Ausstellungsdatum bis zum 31.12 des Jahres.

Folgende Nachweise sind einzureichen:

1. Bescheinigung in Steuersachen
2. Haftpflichtversicherung
3. Unfallversicherung – Berufsgenossenschaft
4. Kranken- und Sozialversicherung
5. Eintragung in die Handwerksrolle im Straßenbauerhandwerk
6. RSA Zertifikat Richtlinien zur Sicherung von Arbeitsstellen.



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