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Lebenslage Geburt

Sie erwarten ein Kind oder sind gerade Eltern geworden - wie wird Ihr Kind "amtlich"?

Welche Unterlagen brauchen Sie für das Standesamt? Hinweise für miteinander verheiratete Eltern und für nicht miteinander verheiratete Eltern:

Folgende Unterlagen sind zu erbringen:

Verheiratete Mutter:

  • beglaubigte Abschrift des Familienbuches bzw. ersatzweise Heiratsurkunde
  • gültige Reisepässe bzw. Personalausweise beider Eltern
  • ggf. Diplom-, Promotionsurkunden o.ä. zur Eintragung akademischer Grade;


Nicht verheiratete Mutter:

  • Geburtsurkunde oder Abschrift vom Familienbuch der letzten Ehe,
  • Personalausweis oder Reisepass,
  • gegebenenfalls Vaterschaftsanerkennung und Ausweis;

Die Anmeldung der Geburt ist gebührenfrei.
Eine Geburts- bzw Abstammungsurkunde kostet 7,- €, jede weitere 3,50 €.

Allgemeine Hinweise:
Alle Urkunden müssen im Original vorliegen. Fotokopien können nicht anerkannt werden! Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt. In besonderen Fällen können weitere Unterlagen erforderlich sein.

Sie erhalten vier  Besscheinigungen:
Mutterschaftshilfe (Krankenkasse)
Erziehungsgeld
Kindergeld
Religiöse Zwecke (Taufe)
Die Ausstellung von Geburtsurkunden ist gebührenpflichtig!
Namensgebung:
Jeder sorgeberechtigte Elternteil hat das Recht und die Pflicht, seinem Kind Vornamen, und ggf. einen Familiennamen zu erteilen. In diesem Zusammenhang weisen wir Sie auf folgendes hin:

Vornamen:

  • Werden zwei Vornamen mit Bindestrich verbunden, gelten Sie als ein Name. Setzen Sie daher nur dann einen Bindestrich zwischen die Vornamen, wenn Sie dies beabsichtigen.
  • Als Vornamen können nur Bezeichnungen gewählt werden, die ihrem Wesen nach Vornamen sind und das Geschlecht des Kindes erkennen lassen (Ausnahme: "Maria" als Zusatz zu einem eindeutig männlichen Namen für einen Jungen). Vornamen, die männlich und weiblich sind, können nur zusammen mit einem eindeutig das Geschlecht des Kindes bestimmenden Vornamen gegeben werden.
  • Ist der Vorname beim Standesamt beurkundet, so gilt Ihr Namensgebungsrecht als unwiderruflich ausgeübt. Achten Sie bitte deshalb darauf, dass Ihre Erklärung zur Namensbestimmung eindeutig ist und z.B. keinerlei Streichungen, Berichtigungen mit Tipp-Ex usw. aufweisen.