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Einwohnermelderegister

Meldepflichtig ist jede Person ab dem 16. Lebensjahr, die eine Wohnung bezieht oder aus einer Wohnung auszieht. Die Frist dazu beträgt zwei Wochen. Verstöße dagegen werden durch Bußgeld oder durch Zwangsgeld geahndet.
Das Einwohnermelderegister ist Grundlage der Pass- und Ausweiskartei und für einfache und erweiterte Auskünfte nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Anmeldungen, Ummeldungen und Abmeldungen müssen im Bürgerbüro persönlich erfolgen. Bei einer Anmeldung ist der Personalausweis mitvorzulegen, damit die Anschrift darauf berichtigt werden kann.

Hier erhalten Sie Informationen gem. Art. 13 der DS-GVO hinsichtlich der Daten zu Meldepflichten.