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Gewerbeabmeldung

Annahme und Bearbeitung von Gewerbeabmeldungen

Vordruck Gewerbeabmeldung und Personalausweis, bei Bevollmächtigem schriftl. Vollmacht, Personalausweise von Gewerbetreiber und Bevollmächtigtem bei Personengesellschaften (z.B.  GbR) für jeden geschäftsführenden Gesellschafter.

Bei Abmeldung von Einzelunternehmen und Übernahme durch einen neuen Gewerbetreibenden muss der neue Inhaber sein Gewerbe anmelden, eine Ummeldung ist nicht möglich. Der vorherige Gewerbetreibende hat sein Gewerbe abzumelden. Bei Personengesellschaften (z.B. oder GbR) muss jeder Gesellschafter eine Gewerbeabmeldung vornehmen.
Bei Verlegung des Betriebes in eine andere Stadt muss das Gewerbe hier abgemeldet und beim für den neuen Standort zuständigen Gewerbeamt wieder angemeldet werden (keine Ummeldung möglich). Die Abmeldung des Gewerbes kann in Ausnahmefällen auch von Amtswegen vorgenommen werden, wenn von der Aufgabe des Betriebes Kenntnis erlangt wird (z.B. bei Tod des Gewerbetreibenden, Insolvenz, Konkurs).

Eine nur vorübergehende Einstellung des Betriebes, z.B. eines Eiscafés, das nur in den Sommermonaten geöffnet ist, ist nicht anzeigepflichtig.

Sie finden die Gewerbeabmeldung in der rechten Randspalte unter Dokumente und können sie uns über das folgende Onlineformular direkt ausgefüllt senden.

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Gewerbeabmeldung


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