Sprungziele
Seiteninhalt

Soziales Engagement

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   Alle

KFZ-Schein

KfZ-Schein - Änderung - Abmeldung

Änderung:

Sofern das Fahrzeug bereits über ein EN-Kennzeichen verfügt, ist im Bürgerbüro der Stadt Gevelsberg ausschließlich die Adressänderung im KFZ-Schein möglich.

Das Straßenverkehrsamt des Ennepe-Ruhr-Kreises wird automatisch über die Anschriftenänderung informiert.

Die Gebühr für die Adressänderung beträgt 13,00 € je KFZ-Schein.

Abmeldung:

Die Abmeldung ist beim Bürgerbüro nur möglich, wenn die KFZ-Kennzeichen und der KFZ-Schein vorliegen, sofern das Fahrzeug bereits im EN-Kreis angemeldet ist.
Gebühr: 11,00 €
Wünschen Sie eine 12-monatige Reservierung des Kennzeichens für eine Wiederzulassung wird eine zusätzliche Gebühr von 2,60 € fällig.

Der KFZ-Schein wird an das Straßenverkehrsamt gesandt. Wir können Ihnen leider nicht mitteilen, wann Sie die Unterlagen zurück erhalten.

Sollte das Fahrzeug verschrottet worden sein, muss zusätzlich der Verwendungsnachweis vom Schrottplatz beigebracht werden.
Gebühr: 21,20 €