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Soziales Engagement

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Drohnen

Der Aufstieg von Drohnen ist in der Drohnen-Verordnung des Landes Nordrhein-Westfalen geregelt.

Ein wesentlicher Eckpunkt der neuen Regelung ist, dass diese Drohnen bis zu einem Startgewicht von 5 kg erlaubnisfrei betrieben werden können. Zuständig für eine eventuell erforderliche Genehmigung ist aber nicht die Stadt Gevelsberg, sondern die Bezirksregierung Münster.

Nähere Informationen zu diesem Thema erhalten sie über die Hompage der Bezirksregierung Münster.