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Bordstein-/Gehwegabsenkung

Bordstein-/Gehwegabsenkungen dienen dazu, ein Grundstück mit Fahrzeugen von der öffentlichen Verkehrsfläche aus erreichen zu können. Gehwegüberfahrten erfordern einen anderen Ausbau als der Gehweg selbst und bedürfen somit einer Genehmigung durch die Technischen Betriebe Gevelsberg.

Liegt der Antrag vor, so wird die Örtlichkeit seitens der Technischen Betriebe Gevelsberg besichtigt.

Dabei wird geprüft, ob eine Durchführung der Bordstein- bzw. Gehwegabsenkung möglich ist.
Ist dies der Fall, wird der Antragstellerin oder dem Antragsteller eine Genehmigung für die Herstellung einer Grundstückszufahrt erteilt. Die Genehmigung enthält Angaben, in welcher Art und Weise die Wiederherstellung der öffentlichen Verkehrsflächen zu erfolgen hat.

Die Erteilung einer Genehmigung für eine Bordstein-/Gehwegabsenkung ist gebührenpflichtig. Die Gebühr beträgt 100,00€.

Die Arbeiten dürfen nur von eingetragenen Firmen im Straßenbauerhandwerk durchgeführt werden.
Für eine Bordstein-/Gehwegabsenkung ist in der Regel eine Absperrung des öffentlichen Straßenraumes erforderlich. Der entsprechende Antrag ist bei den Technischen Betrieben Gevelsberg – Straßenverkehrsbehörde - zu stellen.

Die Aufbruchgenehmigung hat eine Gültigkeit von einem Jahr bezogen auf das Ausstellungsdatum. Wenn in diesem Zeitraum nicht mit den Arbeiten begonnen wird, erlischt die Genehmigung und ein neuer gebührenpflichtiger Antrag muss gestellt werden.
Die Antragstellerin/der Antragsteller übernimmt sämtliche Kosten der Arbeiten, welche im Zusammenhang mit der Bordsteinabsenkung entstehen.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Arbeiten von Privatpersonen in öffentlichen Flächen
nicht erlaubt ist! Dieses gilt auch, wenn die Privatperson fachlich befähigt ist. Nur Fachfirmen sind zugelassen.





Die Arbeiten sollen an folgendem Grundstück durchgeführt werden:

(Bei Bordsteinabsenkungen einschließlich der Absenker/Übergangssteine von tief auf hoch).


Maximal 5 MB und nur Dateien im Format PDF, PNG, JPG erlaubt


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