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Unbedenklichkeitsbescheinigung

Die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung wird insbesondere für die Ausübung eines erlaubnipflichtigen Gewerbes oder bei der Erteilung öffentlicher Aufträge benötigt. Diese Bscheinigung ist eine befristete Erklärung. Sie bestätigt, dass zum Zeitpunkt der Ausstellung keine steuerlichen Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Gevelsberg bestehen, bzw. dass die steuerlichen Verpflichtungen in der Vergangenheit pünktlich erfüllt wurden.

Diese Unbedenklichkeitsbescheinigung kann persönlich oder schriftlich bei der Stadtkasse Gevelsberg beantragt werden.

Kosten

25,00 €

Notwendig Unterlagen

Personalausweis, ggf. Vollmacht