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Ummeldung Wohnsitzwechsel

Bei Wohnsitzwechsel ist diese Veränderung dem Einwohnermeldeamt binnen 14 Tagen anzuzeigen. Bei Umzügen müssen Sie zusätzlich zum Personalausweis jeder umziehenden Person die Wohnungsgeberbestätigung für alle umziehenden Personen mitbringen.
Besonderheit: Bei volljährigen Personen, die nicht persönlich erscheinen können, kann die Ummeldung auch durch Dritte erfolgen, wenn eine Vollmacht (siehe untenstehendes Formular) ausgefüllt und unterschrieben vorgelegt wird.

Alles Weitere wird unmittelbar von den Beraterinnen im Bürgerbüro erledigt. Die Ummeldung ist gebührenfrei.

Hinweis:
Bei Umzug innerhalb des Ennepe-Ruhr-Kreises kann gleichzeitig die Adressenänderung im KfZ-Schein vorgenommen werden. Die Gebühr hierfür beträgt 13,00 €. Das Straßenverkehrsamt des Ennepe-Ruhr-Kreises erhält darüber eine Mitteilung.

Meldepflichtig ist für Personen bis zum 16. Lebensjahr derjenige, in dessen Wohnung die jugendliche Person einzieht. Für Personen, für die ein Pfleger oder eine Betreuerin bestellt ist, deren Aufgabenbereich die Aufenthaltsbestimmung umfasst, obliegt die Meldepflicht der Pflegerin oder dem Betreuer.

Hier erhalten Sie Informationen gemäß Artikel 13 der DSGVO hinsichtlich der Daten zu Meldepflichten.

Hier können Sie die Bestätigung Ihres neuen Vermieters für die Ummeldung hochladen:


Maximal 5 MB und nur Dateien im Format PDF, JPG erlaubt

 

(Mit * gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder)