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Schöffinnen- und Schöffenauswahl

Annahme von freiwilligen Meldungen als Schöffin oder Schöffe

Schöffen sind ehrenamtliche Richter in der Strafgerichtsbarkeit. Sie wirken in Strafverfahren bei den Schöffengerichten der Amtsgerichte und bei den Strafkammern der Landgerichte in der Hauptverhandlung mit. Die Schöffen sind unabhängig und haben gleiches Stimmrecht wie die Berufsrichter. Sie urteilen über Schuld oder Unschuld eines Angeklagten und tragen die gleiche Verantwortung für einen Freispruch oder eine Geld- oder Freiheitsstrafe wie die Berufsrichter.

Von der Stadt Gevelsberg wird eine Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen erstellt. Diese Liste muss doppelt so viele Vorschläge enthalten, wie die vom zuständigen Amtsgericht (Schwelm) benötigte Anzahl von Schöffinnen und Schöffen (derzeit 12 Personen,  somit 24 Vorschläge). Zum Erstellen der Vorschlagsliste werden auch die im Rat der Stadt Gevelsberg vertretenen Parteien um Vorschläge gebeten, gleichzeitig hat durch Presseveröffentlichungen auch jede Bürgerin und jeder Bürger die Möglichkeit, sich zu bewerben.

Die Vorschlagsliste wird vom Rat der Stadt Gevelsberg in nichtöffentlicher Sitzung beschlossen und anschließend öffentlich bekannt gemacht. Danach wird sie an das Amtsgericht weitergesandt.

Die endgültige Auswahl der Schöffinnen und Schöffen erfolgt durch einen Ausschuss beim Amtsgericht Schwelm.
Die aktuelle Amtsperiode läuft vom 01.01.2024 bis 31.12.2028.