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Familie und Kind
Bürgerantrag
Entgegennahme und Bearbeitung von Bürgeranträgen für den Hauptausschuss
Formloser, schriftlicher oder mündlicher (zur Niederschrift) Antrag mit Angabe der Personalien des Antragsstellers/der Antragsteller, sowie den Grund bzw. Anlass des Antrages gerichtet an den/die Bürgermeister/in oder an den Hauptausschuss.
Es muss sich um eine Angelegenheit handeln, die in den Zuständigkeitsbereich der Gemeinde fällt. Der Ausschuss ist nicht zuständig, wenn es sich um privatrechtliche Angelegenheiten oder Angelegenheiten anderer Behörden handelt.