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Ausnahmeerlaubnis

Erteilung von Ausnahmeerlaubnissen nach dem Landesimmissionsschutzgesetz (außer Gaststätten und Gewerbebetriebe) für besondere Veranstaltungen (z.B. Sommerfest)

Formloser Antrag (was, wann, wo)

Beurteilung des Veranstaltungsortes aus ordnungsbehördlicher Sicht unter Berücksichtigung der Regelungen des Landesimmissionsschutzgesetzes.

Es wird darum gebeten, den Antrag  spätestens 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung zu stellen.

Es wird eine Gebühr zwischen 5,00 EUR bis 25,00 EUR erhoben.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Ansprechpartner.