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Aufenthaltsgestattung - Melderecht

Erteilung und Verlängerung der Aufenthaltsgestattung im Asylverfahren

Für die Erteilung sowie für die Verlängerung der Aufenthaltsgestattung ist ein besonderer Antrag zu stellen, der Vordruck ist im Bürgerbüro erhältlich. Ein Ausländer, der einen Asylantrag gestellt hat, hat einen Anspruch auf Ausstellung einer Bescheinigung über die Aufenthaltsgestattung. Diese ist bei der Anmeldung bzw. Verlängerung vorzulegen.

Die Anspruchsvoraussetzungen für die Erteilung und Verlängerung der Aufenthaltsgestattung im Asylverfahren können nur durch die Ausländerbehörde unter Hinzunahme der Ausländerakte des Betroffenen geprüft werden. Deshalb wird empfohlen, sich direkt an das Ausländeramt des Ennepe-Ruhr-Kreises zu wenden.