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Aufenthaltserlaubnis - Melderecht

Erteilung und Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis

Bei Zuzug aus dem Gebiet der EU benötigen Sie Ihren Pass, 2 biometrische Fotos aus neuester Zeit und einen Arbeitsnachweis.

Wenn Sie aus dem übrigen Ausland (nicht EU-Angehörige) hinzuziehen, dann benötigen Sie Ihren Pass, den Arbeitsnachweis, 2 biometrische Fotos aus neuester Zeit und weitere Unterlagen, die abhängig vom Aufenthaltszweck sind.

Zu inhaltlichen Fragen wenden Sie sich bitte an die Ausländerbehörde in Schwelm, Kreishaus, Hauptstr. 92, Tel. 02336 930.