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Meldebescheinigung

Erteilung von Meldebescheinigungen zur Vorlage bei Behörden und privaten Institutionen.

Persönliches Erscheinen mit einem Ausweisdokument ist erforderlich.

Die oder der Betroffene muss in Gevelsberg gemeldet (oder in der Vergangenheit gemeldet gewesen) sein.

Bei Beantragung durch einen Dritten ist eine Vollmacht des Antragstellers mit dessen Ausweisdokument und zusätzlich mit einem Ausweisdokument des Bevollmächtigten vorzulegen.

Eine Gebühr von 9,00 € wird erhoben.

Die Daten länger als 50 Jahre verstorbener oder verzogener Einwohner stehen grundsätzlich wegen der Löschungspflicht nicht mehr zur Verfügung.