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Veranstaltungen
Großveranstaltungen
Großveranstaltungen sind mindestens zum 30. November 2020 untersagt. Zu Großveranstaltungen zählen in der Regel
- Volksfeste
- Jahrmärkte
- Stadt-, Dorf- und Straßenfeste
- Sportfeste
- Schützenfeste
- Weinfeste
- Musikfeste und Festivals
- Ähnliche Festveranstaltungen
Alle anderen Veranstaltungen und Versammlungen bleiben bis auf weiteres untersagt, soweit sie in der Verordnung nicht ausdrücklich zugelassen sind.