Familie und Kind
Bau- und Bodendenkmäler - Veränderungen
Veränderungen an Bau- und Bodendenkmälern bedürfen einer Erlaubnis nach § 9 Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen.
Veränderungen können Maßnahmen im Inneren oder am Äußeren der denkmalgeschützten Objekte sein.
Die für die Erlaubnis erforderlichen Unterlagen - Pläne, Fotos - sind bei der Stadt Gevelsberg als Untere Denkmalbehörde einzureichen.
Diese gesetzlich vorgeschriebene Abstimmung mit der Unteren Denkmalbehörde ist gebührenfrei und Voraussetzung für eventuelle Zuschüsse und Steuerbescheinigungen nach § 40 DSchG NW.
Zuwiderhandlungen können mit einer Geldbuße geahndet werden.
Sie können den Antrag gern hier in dem folgenden Formular online stellen: