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Betriebsausschuss der Technischen Betriebe Gevelsberg




Der Betriebsausschuss der Technischen Betriebe Gevelsberg besteht aus 18 Mitgliedern.


Zuständigkeiten Betriebsausschuss der Technischen Betriebe Gevelsberg

Der Betriebsausschuss der Technischen Betriebe Gevelsberg entscheidet gemäß § 12 der Zuständigkeitsordnung des Rates der Stadt Gevelsberg in Verbindung mit der Betriebssatzung für die Technischen Betriebe der Stadt Gevelsberg über:

  • Angelegenheiten, die ihm durch die Gemeindeordnung und die Eigenbetriebsverordnung übertragen sind,
  • die ihm vom Rat der Stadt ausdrücklich übertragenen Aufgaben
  • die Zustimmung zu Verträgen, wenn der Wert im Einzelfall den Betrag von 75.000 Euro übersteigt,
  • Stundung von Zahlungsverbindlichkeiten, wenn sie im Einzelfall 10.000 Euro übersteigen
  • Erlass und Niederschlagung von Forderungen, wenn sie im Einzelfall 5.000 Eu- ro übersteigen
  • die Anordnung von Verkehrszeichen, Verkehrsregelungen und Verkehrseinrichtungen mit Dauerwirkung für ganze Straßen oder größere Abschnitte von Straßen mit besonderer Verkehrsbelastung sowie von Fußgängerüberwegen und Lichtzeichenanlagen.


Der Betriebsausschuss berät die Angelegenheiten vor, die vom Rat zu entscheiden sind. Er entscheidet in den Angelegenheiten, die der Beschlussfassung des Rates unterliegen, falls die Angelegenheit keinen Aufschub duldet. In Fällen äußerster Dringlichkeit kann die Bürgermeisterin/der Bürgermeister mit der oder dem Ausschussvorsitzenden entscheiden. § 60 Absatz 1 Satz 3 und 4 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen gelten entsprechend.

In Angelegenheiten, die der Beschlussfassung des Betriebsausschusses unterliegen, kann, falls die Angelegenheit keinen Aufschub duldet, die Bürgermeisterin/der Bürgermeister mit der oder dem Ausschussvorsitzenden oder einem anderen dem Rat angehörenden Ausschussmitglied des Betriebsausschusses entscheiden. § 60 Absatz 2 Satz 2 und 3 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen gelten entsprechend.  

Bis zur Einführung eines Berichtswesens und eines Controllings berichtet die Betriebsleitung dem Ausschuss halbjährlich über die erteilten Ausnahmen nach der Baumschutzsatzung.



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