Sprungziele
Seiteninhalt

Ausschuss für Schulen, Kultur, Sport und Freizeit




Der Ausschuss für Schulen Kultur, Sport und Freizeit besteht aus 22 Mitgliedern.


Zuständigkeiten des Ausschusses für Schulen, Kultur, Sport und Freizeit

Der Ausschuss für Schulen, Kultur, Sport und Freizeit entscheidet gemäß § 7 der Zuständigkeitsordnung des Rates der Stadt Gevelsberg und seiner Ausschüsse über:

- Ausübung des Vorschlagsrechts des Schulträgers gemäß § 61 des Schulgesetzes NRW,
- Festsetzung der Eingangsklassen an den städtischen Gevelsberger Grundschulen,
- Auftragsvergaben für den Bereich Schulwesen und des Fachbereiches, soweit nicht die Zuständigkeit auf die Bürgermeisterin/den Bürgermeister übertragen ist
- Feststellung städtischer Kulturveranstaltungen von wesentlicher Bedeutung,
- Bewilligung von Zuschüssen und Beihilfen an kulturelle und sportliche Einrichtungen, Vereine und Verbände sowie Freizeiteinrichtungen.

Der Ausschuss berät über:
- die Schulentwicklungsplanung,
- Errichtung, Änderung und Auflösung städtischer Schulen,
- Neubau, Erweiterung, Instandsetzung von städtischen Schulgebäuden,
- Bildung und Änderung von Schuleinzugsbereichen gemäß § 84 des Schulgesetzes NRW,
- Benennung der städtischen Schulen,
- Abschluss von öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen im Schulwesen,
- die Medienentwicklungsplanung in den Gevelsberger Schulen,
- Planung, Errichtung und Förderung von Kultur-, Sport- und Freizeitanlagen und - Einrichtungen,
- sonstige Projektplanungen des Fachbereiches,
- Satzungen des Fachbereiches,
- Haushaltsvoranschläge für den Bereich Schulen und des Fachbereiches,
- Heimatpflege,
- Festlegung eines Eintrittsrahmens für städtische Kulturveranstaltungen,
- Kultur-, Sport- und Freizeitförderungsgrundsätze.

Dem Ausschuss werden jährlich die Belegungspläne für städtische Kultur-, Sport- und Freizeitanlagen vorgelegt.



A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   Alle

Es wurden 88 Medien gefunden