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22.07.2021

Soforthilfeprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen

Am 22.07. wurde in einer Sondersitzung des Landeskabinetts eine Soforthilfe für die von der Unwetterkatastrophe vom 14. / 15. Juli betroffenen Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Angehörige freier Berufe, Landwirte und Kommunen beschlossen. Das Land NRW stellt zunächst 200 Millionen Euro bereit.

Voraussetzung für die Zahlung der Soforthilfe ist der glaubhafte Nachweis über den Hauptwohnsitz in einem durch das Tief „Bernd“ betroffenen Bereich. Zudem müssen die geschädigten Personen erklären, dass in ihrem Haushalt ein Schaden von mindestens 5.000 Euro entstanden ist, der nach Einschätzung des Antragstellers auch nicht durch Versicherungen ersetzt wird.
Die Stadt Gevelsberg selbst kann ebenfalls eine Soforthilfe beim Land beantragen, um Schäden an der kommunalen Infrastruktur zu beseitigen. Diese wird – abhängig vom Ausmaß der Betroffenheit – als Pauschalbetrag ausgezahlt.

Die Antragsformulare finden Sie im Dateiformat unter den untenstehenden Auswahlfeldern oder ausgedruckt an der Bürgerinfo des Gevelsberger Rathauses.
Mehr Informationen zu den Hilfsmaßnahmen des Landes NRW gibt es online unter www.land.nrw/soforthilfe oder telefonisch beim Bürgertelefon Fluthilfe der Landesregierung unter 0211 4684-4994.

Soforthilfe für Privatpersonen

Mit den Soforthilfen werden Bürger und Bürgerinnen unmittelbar unterstützt, die von existentieller Not betroffen sind. Zusätzlich zu einem Sockelbetrag von 1.500 Euro pro Haushalt (Erste Person - Haushaltsvorstand) stehen für jede weitere Person aus dem Haushalt 500 Euro bereit. Insgesamt werden an einen Haushalt maximal 3.500 Euro ausgezahlt. Diese Billigkeitsleistungen können natürliche Personen erhalten, die ihren Wohnsitz in einer der betroffenen Regionen in den Regierungsbezirken Arnsberg, Düsseldorf oder Köln haben und durch das Unwetter Schäden erlitten haben. Ein Antrag auf Gewährung der Leistung kann ab sofort bis zum 31. August 2021 bei der Stadt Gevelsberg gestellt werden, die auch die Auszahlung vornimmt.
Der entsprechende Antrag kann per E-Mail an starkregen@stadtgevelsberg.de gestellt werden.


Soforthilfe für Unternehmen, Gewerbetreibende und freiberuflich und selbstständig Tätige

Neben vielen Bürger und Bürgerinnen hat das Unwetter auch zahlreiche Unternehmen, Gewerbetreibende, Landwirte, land- und forstwirtschaftliche Betriebe und freiberuflich Tätige getroffen. Um auch ihnen zu helfen und die finanziellen Belastungen, die durch die entstandenen Schäden verursacht wurden, zu mildern, kann für jede betroffene Betriebsstätte eine Billigkeitsleistung in Höhe von 5.000 Euro abgerufen werden. Damit können erste Ausgaben für Räumung und Reinigung oder den provisorischen Wiederaufbau von Betriebs- und Geschäftseinrichtungen bestritten werden.
Betroffene Gewerbebetriebe können den entsprechenden Antrag per E-Mail ebenfalls an starkregen@stadtgevelsberg.de stellen.


Grundlage: Presseinformation des Landes Nordrhein-Westfalen