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Wenn Sie laufende Hilfe zum Lebensunterhalt, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Wohngeld oder Kinderzuschlag erhalten, können Sie Leistungen für Bildung und Teilhabe beantragen für:

- Schulausflüge
- mehrtägige Klassenfahrten
- Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf
- Schülerbeförderung
- Lernförderung
- gemeinschaftliche Mittagsverpflegung
- Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft.

Der Ennepe-Ruhr-Kreis ist örtlicher Träger der Sozialhilfe. 

Empfänger und Empfängerinnen von Leistungen nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch wenden sich bitte an Ihre/n Leistungssachbearbeiter/in des Jobcenters.