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Bauen und Wohnen

Bei der Suche nach einem Bauplatz und Fragen zu konkreten Bauvorhaben finden Sie hier weitere Informationen.

Bauen

Bei neuen Bauvorhaben oder Veränderungen an bereits bestehenden Objekten ist es erforderlich, einen Bauantrag mit sämtlichen Anlagen (Bauantrag gemäß §§ 60, 64, 65 und 66 BauO NRW sowie die Genehmigungsfreistellung gemäß § 63 BauO NRW, Abgeschlossenheitserklärung, Abbruchgenehmigung, Baubeschreibung, Erklärung zur Baumschutzsatzung), zu stellen. Im Baugenehmigungsverfahren wird geprüft, ob das beabsichtigte Vorhaben mit den bauplanungs- und bauordnungsrechtlichen Vorschriften und anderen öffentlich-rechtlichen Bestimmungen im Einklang steht. Die Bearbeitung richtet sich nach der Besonderheit des Einzelfalles.


Eine Bauberatung können Sie bei den genannten Kontaktpersonen erhalten.

Kontakt

Telefon: 02332 771 - 320
Fax: 02332/771 - 230
Raum: 302
E-Mail: bauaufsicht@stadtgevelsberg.de

Anschrift

Herr Thomas Ehlert

Rathausplatz 1
58285 Gevelsberg

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Kontakt

Telefon: 02332 771 - 325
Fax: 02332 771 - 230
Raum: 304
E-Mail: bauaufsicht@stadtgevelsberg.de

Anschrift

Frau Kühnhauser

Rathausplatz 1
58285 Gevelsberg

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Kontakt

Telefon: 02332 771 - 324
Fax: 02332 771 - 230
Raum: 305
E-Mail: bauaufsicht@stadtgevelsberg.de

Anschrift

Frau Schaffranek

Rathausplatz 1
58285 Gevelsberg

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Wohnen

Städtische Wohnneubaugebiete werden zur Zeit nicht entwickelt. Private Investoren aktueller Neubaugebiete sind der Bauverein Gevelsberg, die Klosterholzer Immobilien und Bauträger GmbH und Frey-Bau.

Wohnberechtigungsschein

Sie können sich bei der für Wohnraumförderung zuständigen Stelle nach der Möglichkeit des Wohnberechtigungsscheins erkundigen. 


Kontakt

Telefon: 02332 771 - 273
Fax: 02332 771 - 894
Raum: 29
E-Mail: sozialeleistungen@stadtgevelsberg.de

Anschrift

N. N.

Rathausplatz 1
58285 Gevelsberg

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Die entsprechenden Formulare finden Sie unter Dokumente auf der rechten Seite.