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Osterfeuer

Die Voraussetzungen zum Abbrennen eines Osterfeuers hat die Stadtverwaltung in einem Merkblatt zusammengestellt. Bitte beachten Sie die darin genannten Auflagen. Grundsätzlich müssen alle Osterfeuer angezeigt werden. Die Anzeige ist gebührenfrei. Anzeigeformulare und Merkblätter erhalten Sie auch im Rathaus an der Bürgerinfo, oder bei Allgemeinen Ordnungsangelegenheiten, Nebenstelle Großer Markt 1, Raum 3, sowie an der Feuer- und Rettungswache, Am Haufer Bahnhof 1.