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Überwachen des ruhenden Verkehrs
Das Halten und Parken von Fahrzeugen im Stadtgebiet wird in erster Linie durch die Überwachungskraft der Stadt Gevelsberg überwacht. Darüber hinaus kann die Polizei ebenfalls tätig werden. Verstöße gegen die Halt- und Parkbeschränkungen können mit einem Verwarngeld oder in schweren Fällen mit einer Geldbuße geahndet werden.
Das Einrichten, Ändern oder Entfernen von Beschränkungen für den ruhenden Straßenverkehr wird in der Regel auf Antrag durch die örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde vorgenommen.