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Mutterschaftsanerkennung
Entgegennahme und Beurkundung von Mutterschaftsanerkennungen
Vater oder Mutter unterliegen ausländischem Recht und das Heimatrecht fordert die Mutterschaftsanerkennung, z. B. Belgien, Frankreich, Italien, Luxemburg.
Vorzulegen sind:
- amtlicher Lichtbildausweis
- Geburtsurkunde der Mutter
- Geburtsurkunde des Kindes
Die Anerkennung kann beurkundet werden, unabhängig vom Geburtsort des Kindes.
Die Anerkennung hat Auswirkung auf den Namen des Kindes.
Z.B. nach französischem oder italienischem Recht erhält das Kind den Namen des Erstanerkennenden.
Das jeweilige Heimatrecht ist zu prüfen.